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Patientenverfügung und Organspende – klar geregelt, gut vorgesorgt

Selbstbestimmt vorsorgen

Was in der Patientenverfügung steht

Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr selbst Ihren Willen äußern können – zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder im Koma. Ohne Patientenverfügung könnten Ärzte Maßnahmen ergreifen, die Ihrem Willen widersprechen, etwa eine Verlängerung des Lebens, die Sie als unwürdig empfinden.

Die Verfügung ist für Ärzte und Pflegekräfte verbindlich, muss aber auffindbar sein. Bewahren Sie sie daher an einem Ort auf, den vertrauenswürdige Personen schnell erreichen können.

Pro und Contra Organspende

Die Entscheidung zur Organspende ist persönlich und wird oft kontrovers diskutiert. Ethische oder religiöse Gründe können gegen eine Spende sprechen und sollten respektiert werden. Andererseits rettet die Organspende Leben, verlängert sie oder verbessert deren Lebensqualität.

Viele wissen nicht, dass man auf dem kostenlosen Organspendeausweis auch festlegen kann, ob man keine Organe spenden möchte oder nur bestimmte Organe spenden will.

Den Organspendeausweis erhalten Sie kostenlos auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Wir sind für Sie da.

Nehmen Sie dazu über das Formular Kontakt mit uns auf.

Lassen Sie uns die Arbeit machen.

Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, wie wichtig persönliche Nähe für eine umfassende Betreuung im Trauerfall ist.

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