Vererben mit Verantwortung und Weitblick
Erbe & Testament
Erben und Vererben
Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und gilt, wenn kein Testament vorhanden ist. Das BGB teilt die Erbberechtigten in verschiedene Ordnungen ein.
Zur 1. Ordnung zählen die direkten Nachkommen des Verstorbenen, also Kinder und Enkelkinder. Auch Adoptiv- und uneheliche Kinder gehören dazu, Stiefkinder jedoch nicht. Der Ehepartner hat dabei besondere Rechte.
Hat der Verstorbene keine Kinder, erben in der 2. Ordnung seine Eltern und Geschwister sowie deren Kinder (Nichten und Neffen). Sind auch diese nicht vorhanden oder die Geschwister verstorben, fällt das Erbe an die 3. Ordnung, also Großeltern, Tanten, Onkel sowie Cousinen und Cousins.
Wichtiges zum Testament
Möchten Sie jemandem, der in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt ist, einen Teil des Erbes oder bestimmte Gegenstände vermachen, ist ein Testament nötig. Dieses muss handschriftlich verfasst sein und Datum, Unterschrift sowie den vollständigen Namen des Verfassers enthalten.
Um mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, raten wir, einen Rechtsanwalt oder Notar bei der Erstellung des Testaments hinzuzuziehen.
Bitte beachten Sie:
Bei allen Fragen zum Erbrecht empfehlen wir, einen Rechtsanwalt oder Notar zur Beratung hinzuzuziehen. Die Beratung zur Testamentserstellung ist eine Rechtsdienstleistung gemäß § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Dieser Ratgeber soll Ihnen lediglich weiterführende Hinweise geben und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung oder Beratung.
Wir sind für Sie da.
Nehmen Sie dazu über das Formular Kontakt mit uns auf.