Brauche ich einen Sarg für eine Feuerbestattung?

Laut Gesetz ist ein Sarg auch bei der Feuerbestattung vorgeschrieben. Der Verstorbene wird zuerst in einem Sarg gebettet und dann zusammen mit diesem kremiert. Es ist auch möglich, vor der Kremation eine Abschiedsfeier am Sarg zu gestalten. Bei der Wahl des Sarges haben Sie alle Möglichkeiten. So wünschen sich viele Hinterbliebene auch bei der Feuerbestattung einen schönen Sarg, um ihre Wertschätzung für den Verstorbenen auszudrücken. Andere bevorzugen einen schlichten Sarg für die Feuerbestattung und suchen dann eine besondere Urne aus. Wir beraten Sie gerne zu den unterschiedlichen Särgen und Urnen und suchen ein Modell, das dem Geschmack des Verstorbenen und Ihren Vorstellungen entspricht.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Das ist in Deutschland nicht möglich. Es herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Ausnahmen sind bislang nur die Natur- und die Seebestattung. Die Diskussion darum, warum eine so private Angelegenheit wie das Trauern nicht jedem Einzelnen überlassen wird, ebbt aber nicht ab. So hat das Land Bremen das Gesetz bereits geändert. Haben Sie daher keine Scheu, Ihre Wünsche offen mit uns zu besprechen, sodass wir Ihnen alle Möglichkeiten aufzeigen können.

Wie hoch ist das gesetzliche Sterbegeld?

Die Krankenkassen zahlten bis 2004 beim Tod eines Menschen ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen. Es diente dazu, die Bestattung zumindest teilweise zu finanzieren. Der Anspruch auf Sterbegeld existiert heute aber nicht mehr, es sei denn, der Verstorbene hat eine private Sterbegeldversicherung abgeschlossen oder ein Treuhandkonto zu diesem Zweck angelegt.

 

 

Kann jeder einen Vorschuss auf das Sterbevierteljahr beantragen?

Nein. Nur Witwen und Witwer, deren verstorbene Partner schon Rente bezogen haben, können diesen Vorschuss beantragen. In den ersten drei Monaten nach dem Tod eines Ehepartners zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Rente des Verstorbenen ungekürzt weiter. In dem sogenannten Sterbevierteljahr werden auch die Einkünfte der Witwe oder des Witwers nicht verrechnet. Es kann ein Vorschuss über dieses Sterbevierteljahr beantragt werden. Dieser Vorschuss wird auch Rentenvorschuss oder Dreimonatsrente genannt. Er kann helfen, die entstehenden Kosten bei einer Bestattung zu tragen. Der Vorschuss auf ein Sterbevierteljahr muss allerdings rechtzeitig, nämlich innerhalb von 30 Tagen nach dem Todeszeitpunkt, beantragt werden. Kommen Sie auf uns zu: Wir füllen den entsprechenden Antrag mit Ihnen aus. Bei der Dreimonatsrente ist zu beachten, dass es sich lediglich um einen Vorschuss handelt. Sie bekommen hier kein zusätzliches Geld geschenkt. Sobald die Höhe der Witwen- oder Witwerrente ermittelt ist, wird diese mit dem Rentenvorschuss verrechnet. Das bedeutet, dass die im 4. Monat einsetzende Witwen- oder Witwerrente dann erst mal gemindert wird. Diese Regelung gilt auch für Hinterbliebene aus eingetragenen Lebenspartnerschaften.

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